"We waren op zoek naar een stabiel en betrouwbaar advocatenkantoor met korte communicatielijnen en een persoonlijke en informele aanpak. Poelmann van den Broek heeft dat allemaal."

Marten Foppen
algemeen directeur Dolfinarium
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2012



Allgemeine Geschäftsbedingungen 2012
Poelmann van den Broek N.V.

Artikel 1 Definitionen:

  1. Gesellschaft: die Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht Poelmann van den Broek N.V. mit Sitz in Nijmegen.
  2. Klient: der Vertragspartner, mit dem die Gesellschaft einen Auftragsvertrag in Bezug auf juristische Dienstleistungen geschlossen hat.
  3. Honorar: die finanzielle Vergütung, die der Klient der Gesellschaft für Tätigkeiten, die sich aus einer Beauftragung mit juristischen Dienstleistungen ergeben, zu zahlen hat. Das Honorar wird auf der Grundlage der von der Gesellschaft festgesetzten Honorarsätze ermittelt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Honorar versteht sich ausschließlich Auslagen und Kanzleikosten.
  4. Auslagen: sämtliche Kosten, mit Ausnahme der Kanzleikosten, die der Gesellschaft bei der Durchführung des ihr erteilten Auftrags entstehen.
  5. Kanzleikosten: ein fester Prozentsatz des Honorars, den die Gesellschaft zur Deckung der Kosten, die mit den vorhandenen Kanzleieinrichtungen verbunden sind, in Rechnung stellt.


Artikel 2 Auftragsvertrag:

  1. Jeder Vertrag zur Beauftragung mit juristischen Dienstleistungen wird ausschließlich von der Gesellschaft akzeptiert und durchgeführt und nicht von einem ihrer Aktionäre oder demjenigen, der für die Gesellschaft tätig ist, so dass die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) und von Artikel 7:407 Absatz 2 BW ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  2. Beim Abschluss des Auftragsvertrags kann die Gesellschaft nur von Anwälten, die mit der Kanzlei der Gesellschaft verbunden sind, vertreten werden.
  3. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen entscheidet die Gesellschaft, welcher Anwalt bzw. welche Anwälte den erteilten Auftrag ausführt bzw. ausführen.
  4. Der Auftrag eines Klienten wird erst angenommen, wenn die Bedingungen hinsichtlich der Ausweispflicht erfüllt worden sind, wie sie in der betreffenden, von der Gesellschaft aufgestellten Vorschrift bezüglich des niederländischen Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Wwft) festgelegt wurden. Die Vorschrift wird dem Klienten auf erstes Ersuchen zur Verfügung gestellt.


Artikel 3 Honorarstellung und Zahlung:

  1. Das Honorar wird nach Zeitaufwand und Art der Tätigkeiten spezifiziert und dem Klienten mit den Auslagen, Kanzleikosten und der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die durchgeführten Tätigkeiten werden in Einheiten von 6 Minuten ausgedrückt. Nach Möglichkeit werden Honorarrechnungen monatlich ausgestellt.
  2. Die Gesellschaft kann die Höhe der Honorarsätze, anhand derer das Honorar festgesetzt wird, zwischenzeitlich anpassen. In dem Fall werden die neuen Honorarsätze von diesem Zeitpunkt an auch in laufenden Angelegenheiten in Rechnung gestellt.
  3. Die  bei der Gesellschaft tätigen Anwälte sind nicht beim niederländischen Rat für juristischen Beistand (Raad voor de Rechtsbijstand (www.rvr.org)) registriert und erbringen keine Dienstleistungen auf der Grundlage des staatlich bezuschussten juristischen Beistands (Pflichtanwalt/-verteidiger), auch dann nicht, wenn ein Klient Anspruch darauf hat.
  4. Die Gesellschaft kann die Zahlung eines Vorschusses für das Honorar, die Auslagen und die Kanzleikosten verlangen. Der Klient hat gegebenenfalls vor Beginn eines Verfahrens Gerichtsgebühren zu entrichten.
  5. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen haben Honorarzahlungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen in der Weise zu erfolgen, die unten auf der Rechnung angegeben wird. Bleibt die Zahlung innerhalb der hierfür geltenden Frist aus, ist der Klient in Verzug und schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen und außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 10 % des offenstehenden Rechnungsbetrags (inklusive MwSt.). In diesem Fall ist die Gesellschaft außerdem berechtigt, die Durchführung des Auftrags auszusetzen bzw. zu beenden. Die Gesellschaft  haftet nicht für Schäden, die infolge dieser Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeiten entstehen.
  6. Wenn die Gesellschaft ihre Forderung in einem Gerichtsverfahren (Schiedsgericht und bindende Schlichtung eingeschlossen) anhängig gemacht hat und diesbezüglich ganz oder teilweise zu ihren Gunsten entschieden wurde, ist der Klient verpflichtet, der Gesellschaft die mit diesem Verfahren verbundenen tatsächlichen Kosten zu vergüten. Dazu gehören die Kosten für Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte und Gerichtsgebühren sowie das Schiedsrichtern oder Schiedsgutachtern zustehende Honorar, auch wenn diese eine eventuelle Prozesskostenvergütung kraft Artikels 237 und folgenden der niederländischen Zivilprozessordnung übersteigen.


Artikel 4 Haftung:

  1. Die Haftung der Gesellschaft ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aufgrund der von der Gesellschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung/en gezahlt wird, zuzüglich des Betrages der Selbstbeteiligung, den die Gesellschaft gemäß der entsprechenden Versicherungspolice zu zahlen hat. Erfolgt aus einem beliebigen Grund keine Zahlung aufgrund der genannten Versicherung, ist jegliche Haftung auf das Doppelte des Honorarbetrages beschränkt, der in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung verursacht, in der betreffenden Sache in Rechnung gestellt wurde; dabei gilt ein Höchstbetrag von EUR 100.000,00 (in Worten: hunderttausend Euro).
  2. Die im vorigen Absatz beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit eines Anwalts bzw. der Anwälte.
  3. Falls die Gesellschaft bei der Durchführung des Vertrags Dritte beauftragt, wird sie in diesem Zusammenhang immer die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Gesellschaft haftet nicht für ein Leistungsstörung und/oder eine rechtswidrige bzw. unerlaubte Handlung dieser Dritten.


Artikel 5 Sonstiges:

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Aufträge, die der Gesellschaft erteilt werden, und auf etwaige Ergänzungs- und/oder Anschlussaufträge des Klienten Anwendung.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Niederländisch, Englisch und Deutsch aufgesetzt und bereitgestellt. Bei Unterschieden in Bezug auf Inhalt oder Absicht ist der niederländische Text ausschlaggebend und bindend.
  3. Bei der Gesellschaft besteht eine Beschwerderegelung. Der Klient kann sich auf diese Regelung berufen, indem er die schriftliche Mitteilung über die Beschwerde an das Sekretariat des Beschwerdebeauftragten schickt. Die vollständige Beschwerderegelung kann der Klient auf Wunsch beim Sekretariat des Beschwerdebeauftragten erhalten.
  4. Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Klienten unterliegt dem Recht der Niederlande. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus einem solchen Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Arnhem beigelegt.
  5. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Klient sie zur Kenntnis genommen hat oder nach billigem Ermessen zur Kenntnis hätte nehmen können, beim zuständigen Gericht anhängig gemacht wurden.
  6. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch alle (juristischen) Personen – sowohl Personen, die in irgendeiner Weise mit der Gesellschaft verbunden sind oder verbunden waren als auch
  7. Dritte, - die bei der Durchführung eines Auftrags eines Klienten hinzugezogen werden, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.